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Wartung und Reparatur
an medizinischen Geraeten -
Wartungen und Reparaturen an Medizinprodukten duerfen nach den MDD (Medical Device Directive) abgeleiteten Gesetzen ausschliesslich von Personen durchgefuehrt werden die aufgrund ihrer Ausbildung vom Hersteller mit Nachweis autorisiert sind.
Die Verantwortung liegt allerdings beim Betreiber der Geraete, also der Klinik oder dem Arzt.
Solche Wartungen und Reparaturen, insbesondere Wartungen und Kalibrationen sind stets nach der Anleitung des Herstellers mit dessen Originalersatzteilen durchzufuehren. Jede Funktionsstoerung die zur Beeintraechtigung der Gesundheit eines Patienten oder Anwenders fuehrt, ist vom Betreiber zu verantworten, wenn er unzureichend ausgebildete Personen beauftragt oder nicht geeignete Materialien verwendet werden.
Unsere Wartungsarbeiten fuehren wir gemeass der im Zusammenhang mit der Betreiberverordnung bestehenden Wartung und Pruefung (STK) nach Paragraph 11 + 14 MPBetreibV durch.
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